Liefer- und Zahlungsbedingungen
Preise:
Alle unsere Preise sind freibleibend und können sich durch Preisänderungen einzelner Zulieferer und durch Wechselkursschwankungen (bei Importware) verändern. Preisänderungen behalten wir uns daher vor. Druckfehler bei der Preisauszeichnung behalten wir uns vor.
Bestellungen:
Versand innerhalb Deutschlands:
Liefererung frei Haus, die Versandkosten zahlen wir. Es entstehen keine weiteren Verpackungs-, Transport- oder sonstige Kosten.
Versand außerhalb Deutschlands:
Bei Versand ins Ausland berechnen wir die entstehenden Transportkosten.
Beschädigungen:
Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für Transportschäden und Transportschwierigkeiten jeder Art und übernimmt keine Haftung. Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur anzuzeigen bzw. vom Transporteur bestätigen zu lassen.
Warenrücknahme:
Ware wird nur in ungebrauchtem und originalverpackten Zustand nach vorheriger Rücksprache zurückgenommen. Die Versandkosten für evtl. Rücksendungen trägt der Käufer.
Lieferzeit:
Lieferung in der Regel innerhalb 4 Wochen oder schneller. Bei Fix-Terminen fragen Sie bitte an, dass wir Ihnen den Termin bestätigen können. Bei Lieferschwierigkeiten und Fristüberschreitungen seitens der Produzenten, auf die wir keinen Einfluss haben, behalten wir uns längere Lieferzeiten vor.
Jede Arbeit wird Stück für Stück und Schweißpunkt für Schweißpunkt in unserem Atelier von Hand hergestellt. Deshalb lassen Sie uns ein paar Tage Zeit. In ganz "dringenden Fällen" machen wir das Unmögliche aber möglich.
Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten ist Hildesheim.
(1) Alle Waren des Lieferanten bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, Eigentum des Lieferanten.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Waren, solange sie im Eigentum des Lieferanten sind, in üblicher Weise gegen Feuer, Wasser und sonst. Schäden zu versichern.
(3) Der Besteller darf die Ware weder veräußern noch belasten. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich zu informieren.
(4) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch den Lieferanten gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgeschäftsgesetz Anwendung findet.
Artikel:
Alle in unserem Katalog angebotenen Artikel können durch uns in irgendeiner Form verändert oder aus dem Lieferprogramm herausgenommen werden.
Für Druckfehler übernehmen wir keine Gewähr.